Zuzahlung und Privatpreise

Für ergotherapeutische Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu leisten.

Diese beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren:

Die Zuzahlung ist in der Regel direkt an die ergotherapeutische Praxis zu entrichten.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Ebenso können Patientinnen und Patienten mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse von der Zahlung ausgenommen sein. In diesem Fall ist der entsprechende Nachweis bitte in der Praxis vorzulegen. Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages oder Fragen zum Ablauf haben, helfe ich Ihnen selbstverständlich gerne weiter. Sprechen Sie mich einfach an – ich unterstütze Sie bei Bedarf bei der Antragstellung und erkläre Ihnen die notwendigen Schritte.
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über eine Zuzahlungsbefreiung ausschließlich durch die Krankenkasse erfolgt.

Privatpreise in der Ergotherapie

Ergotherapeutische Leistungen für Privatversicherte, Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sowie für Leistungen ohne ärztliche Verordnung werden privat in Rechnung gestellt.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Gebührenempfehlungen für ergotherapeutische Leistungen.
Die Kosten richten sich nach Art, Dauer und Umfang der Behandlung.

Gerne informieren wir Sie vor Beginn der Therapie transparent über die anfallenden Preise.

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung der Kosten durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen abhängig vom jeweiligen Tarif ist.
Klären Sie eine mögliche Kostenübernahme daher bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.

Bei Fragen zu Privatpreisen oder zur Rechnungsstellung sprechen Sie mich gerne an.
Ich beraten Sie persönlich.